Seit 2013 gilt ein neuer RBStV, weil sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger bei der GEZ einfach abmeldeten. Seither löst nicht mehr das "Bereithalten eines Empfangsgerätes" die Beitragspflicht für den ÖRR in Deutschland aus, sondern (für Privatpersonen) das "Innehaben einer Wohnung". ...
Unabhängig von der Größe der Wohnung und der Anzahl der Bewohner:innen heißt die Devise: „Einfach für alle“! Soll heißen: Jede (bewohnte) Wohnung wird einfach mit einer Abgabe in Höhe von (derzeit)
Daraus folgt: Da der RBStV keine Ausstiegsklausel enthält, gibt es keine anderen Möglichkeiten, der ewigen Zahlungsverpflichtung zu entkommen als Tod, Obdachlosigkeit oder staatl. anerkannte Bedürftigkeit (gem. § 4 RBStV). ...
...
Obwohl (spätestens) seit der "Agenda 2010" (SPD u. Grüne) einerseits "alle" den Gürtel enger schnallen sollen und immer mehr Menschen in prekäre Jobs und einen immer weiter ausufernden Niedriglohnsektor gedrängt werden (immerhin bereits rund ¼ aller abhängig Beschäftigen in D), soll andererseits aber sichergestellt werden, daß der Trog für die Nutznießer des ÖRR - AUF GAR KEINEN FALL - kleiner wird (lieber darfs im Zweifel aber gerne noch ein bißchen mehr sein). ...
Unter dem Stw. "Beitragsgerechtigkeit" werden alle Bürgerinnen und Bürger, die den Rundfunkbeitrag anstandslos zahlen, quasi in Geiselhaft genommen, um das Eintreiben ausstehender Beiträge, mit harter Hand, bei den zahlungsunwilligen Bürgerinnen und Bürgern zu rechtfertigen. ...
Genau genommen, handelt es sich bei dem derzeitigen Finanzierungsmodell des ÖRR mittels der GEZ-Nachfolgeorganisation genannt "Beitragsservice", um eine Art staatl. gepamperte Schutzgelderpressung a la Methode Mafia: Wer GEZahlt hat, wird in Ruhe gelassen. ...
Auch Menschen mit geringem Einkommen oder einer Mini-Rente entgehen der "Beitragspflicht" nicht! Wie mit diesem Personenkreis umgegangen werden soll, hat der Gesetzgeber bewußt nicht geregelt. → sog. "atypische Härtefälle" ...
...
Der/Die sog. "Letztverbraucher:in" hat am Ende eigentlich nur ein wirksames Mittel seiner Meinung und seinem Willen Ausdruck zu verleihen. Nämlich durch die sog. "Abstimmung mit den Füßen" bzw. der Wahl, wem er/sie sein/ihr Geld geben / bzw. wofür er/sie es ausgeben will. Diese Möglichkeit soll ihm/ihr nun durch solche "Gesetze" auch noch genommen werden. → d.i. ein weiterer eklatanter Eingriff in seine/ihre Selbstbestimmung und Privatautonomie. ....
Sofern sich eine Bürgerin / ein Bürger gegen diese Zumutung zur Wehr setzen will, sieht sie/er sich als Einzelne/r einer anmaßend-penetranten Pseudo-Bürokratie, einer selbstreferenziellen Verwaltungsgerichtsbarkeit und einer riesigen kafkaesken Maschinerie von gut bezahlten Rechtsanwält:innen und Richter:innen gegenüber, die ihrerseits einen mächtigen Apparat im Rücken haben. Die Bürgerin / der Bürger dagegen ist in diesem Verfahren die/der einzige, die/der für seine Mühe, seine Zeit und seinen Aufwand nicht bezahlt wird und darüberhinaus für alle seine Kosten selbst aufkommen muß. Waffengleichheit sieht anders aus. ...
Diese Form der Gesetzgebung - die eine Gebühr, einfach nach Art einer Kopfsteuer, meint konstruieren zu können - mag dem Anschein nach "legal" sein, legitim ist sie nicht. Sie entspricht vielmehr einer subtilen Kriegserklärung interessierter Kreise gegen große Teile des Volkes und entspringt m.M.n. eher einer (längst überwunden geglaubten) Raubritter- und Beutelschneider-Logik. ...
...
Eines aber ist - trotz der deprimierenden Lage derzeit - zum Glück gewiß: Auch über diese Epoche wird die Nachwelt dereinst ihr Urteil sprechen!
[→] https://www.rundfunk-frei.de
[→] Wikipedia : Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
[→] https://gez-boykott.de
[→] https://wohnungsabgabe.de
[→] http://www.programmbeschwerden.de
[→] siehe auch hier im Blog : "Unser" zwangsgebührenfinanziertes defacto Staatsfernsehen (u. Rundfunk) und die Wahrheit – Der ÖRR in Deutschland – R.I.P. Sozialstaatsprinzip
[→] 30.6.2021 | https://de.rt.com/gesellschaft/120045-knast-wegen-unbezahltem-rundfunkbeitrag-oeffentlich-rechtliche-immer-mehr-in-der-kritik
[→] 26.12.2020 | https://www.nachdenkseiten.de/?p=68236 [„Und der Rundfunk würde plötzlich wieder denen gehören, die dafür bezahlen müssen“]
[→] 15.7.2020 | https://www.rubikon.news/artikel/das-zwangsabo
[→] 23.4.2020 | https://kenfm.de/standpunkte-%e2%80%a2-corona-krise-und-die-notwendige-reform-der-oeffentlich-rechtlichen-medien
[→] Öffentlich-rechtlicher Rundfunk führend bei Zwangsvollstreckungen: 6,3 Millionen in fünf Jahren
norberthaering.de, 03.07.2019
[→] Erzwingungshaft wegen Rundfunkgebühren – Frau wegen knapp 280 Euro hinter Gittern
Zunächst landete Sylvia Schulte in Wuppertal, mittlerweile sitzt sie in Köln in Haft.
Obwohl die ARD selbst Erzwingungshaft im Zusammenhang mit Rundfunkbeiträgen für unangemessen hält, ist am Donnerstag in Nordrhein-Westfalen erneut eine Frau im Gefängnis gelandet. Sylvia Schulte und ihr Mann möchten keine pauschalen Gebühren entrichten. ...
deutsch.rt.com, 02.05.2019
[→] KenFM im Gespräch mit : Olaf Kretschmann (rundfunkfrei.de):
8,1 Milliarden Euro: Das ist der Betrag an Rundfunkgebühren, der alleine im Jahr 2018 an die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten geflossen ist.
Was einst jedermann unter dem Namen „GEZ-Gebühren“ geläufig war, kommt heute unschuldig und unscheinbar als „Haushaltsabgabe“ daher. Ferner wurde aus der einstigen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der „ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice“.
...
Immer weniger Bundesbürger sind bereit, solche Zustände widerstandslos hinzunehmen. Viele befinden sich in einem Aufwachprozess, der insbesondere durch die weitläufige Verbreitung von Technologie und den uneingeschränkten Zugang zum Internet starken Auftrieb erfahren hat. Das Meinungsmonopol ist gefallen und mit ihm auch die Bereitschaft, die eigene Gehirnwäsche zwangszufinanzieren. Dennoch zahlen die meisten von uns weiter. Zu groß ist der Respekt vor den rechtlichen Konsequenzen, die eine Beitragsverweigerung mit sich bringt.
Ein Mann, der sich von alldem nicht beeindrucken lässt, ist Olaf Kretschmann. ...
kenfm.de, 31.03.3019
[→] Wer den Zustand der ARD beschönigt, wird ihre Glaubwürdigkeit noch weiter beschädigen
In diesen Tagen ist eine Anleitung bekannt geworden, ein sogenanntes Framing Manual, das dem Führungspersonal und Mitarbeitern der ARD helfen soll, den Ruhm dieses Öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken und zu verbreiten. ...
Albrecht Müller, nachdenkseiten.de, 20. Februar 2019
[→] ARD : Durchschnittliche Monatsvergütung von 9.400 € höher als bei DAX-Konzernen
Werden Gebührenerhöhungen gefordert, um die üppigen Gehälter zu sichern?
In der neuen Debatte um die GEZ-Erhöhung ist es legitim, das "Pekuniäre" bei ARD-Mitarbeitern zu hinterfragen. Sind die ARD-Gehälter wirklich so extrem hoch, wie vermutet wird? Um mehr darüber zu erfahren, muss der Bürger nicht spekulieren. ...
Viktor Heese, heise.de, 04. Januar 2019
[→] Der Europäische Gerichtshof ist in der Rechtssache C492/17 dem Antrag des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona gefolgt (Pressemitteilung), die Presse verkürzt das aktuell schon zu: Der Rundfunkbeitrag ist rechtens. Ein Blick ins Urteil selbst zeigt ein anderes Bild. ...
→ weiter auf wohnungsabgabe.de
[→] Pressemitteilung 04.11.2018
Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 18. Juli 2018 nach Verhandlung von vier "Leitverfahren" den seit 2013 auf alle Wohnungen erhobenen "Rundfunkbeitrag" für "im Wesentlichen verfassungsgemäß" erklärt. Robert Splett (1 BvR 1675/16), als einer der Beschwerdeführer, will sich davon nicht beirren lassen. Er zieht gegen das Urteil vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und hat hierfür einen Spendenaufruf gestartet. Am BVerfG sind derweil noch weit über 150 Verfassungsbeschwerden zum "Rundfunkbeitrag" anhängig. ...
gez-boykott.de, 4.11.2018
[→] EU-Gutachter hält Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
Nach Ansicht eines deutschen Gerichts verstößt der Rundfunkbeitrag gegen EU-Recht. Ein EuGH-Rechtsexperte sieht das anders. ...
heise.de, 26.09.2018
[→] Dänemark streicht Hälfte der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender
Ein halbes Jahr nach der Abschaffung der Rundfunkgebühr hat DR sein Sparprogramm vorgelegt
Im März schaffte die liberalkonservative Regierung in Dänemark unter dem Druck der sie stützenden Dansk Folkeparti (vgl. Dänemark: Ministerpräsidentin abgewählt) die Rundfunkgebühren ab und beschloss, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukünftig mit Steuern aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren, deren Höhe vom Einkommen abhängt (vgl. Dänemark verabschiedet sich von Rundfunkgebühren). ...
Peter Mühlbauer, telepolis.de, 24. September 2018
[→] Zurück ins Funkhaus
Anmerkung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag (BVerfG v. 18.7.2018, 1 BvR 1675/16 u.a.)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 entschieden, dass die Schaffung des auf Wohnungen anfallenden Rundfunkbeitrags im Grunde verfassungsgemäß ist. Lediglich wegen der für Zweitwohnungen zu entrichtenden Beiträge sind die Landesgesetzgeber nun zu einer Korrektur aufgerufen.
Der staatlich organisierte Rundfunk erfährt durch dieses Urteil eine weitgehende Bestätigung, allerdings auf Kosten des bislang geltenden finanzverfassungsrechtlichen Abgabensystems.
Galt bislang die Steuerhoheit des Bundes, können nun die Länder qua Vorzugslast nahezu beliebige Abgaben erheben, die sich faktisch nicht von Steuern unterscheiden. Schlimmer noch: das bislang geltende Gebot der Belastungsgleichheit wird ebenfalls über Bord geworfen, indem die Abgabenschuldner unabhängig vom persönlichen wirtschaftlichen Nutzen und unabhängig von ihrer individuellen Leistungsfähigkeit die Abgabe in fester Höhe entrichten müssen. ...
Ein Gastbeitrag von Dr. Kay E. Winkler, telemedicus.info, 13. August 2018
[→] Karlsruhe erklärt Zweitwohnungs-Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig
Verweise auf "nicht verzerrte" Wiedergabe der Wirklichkeit und eine "Vielfalt" öffnen Raum für inhaltsorientierte Klagen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute Vormittag die am 16. Mai verhandelten Klagen gegen den Rundfunkbeitrag weitgehend abgewiesen - mit einer Ausnahme: Den Rundfunkbeitrag auf Zweitwohnungen erklärte es für verfassungswidrig, weil ein Zahler den fiktiven "Vorteil" eines Rundfunkempfangs nicht in mehreren Wohnungen gleichzeitig wahrnehmen kann ...
Peter Mühlbauer, telepolis.de, 18. Juli 2018
[→] Kommentar zum Rundfunkbeitrag : Realitätsferner geht es nicht
Das Bundesverfassungsgericht findet das Modell des Rundfunkbeitrags in fast allen Punkten großartig. Da verwundert nur eins: Warum sollen Zweitwohnungsbesitzer nicht auch noch doppelt zahlen? ...
Michael Hanfeld, faz.net, 18.07.2018
[→] Keine Steuer, aber eine Ungleichbehandlung?
Aus der mündlichen Verfassungsgerichtsverhandlung zum Rundfunkbeitrag erkennen Beobachter Tendenzen ...
Peter Mühlbauer, telepolis.de, 18. Mai 2018
[→] Steuer statt Abgabe? : Ringen um den Rundfunkbeitrag
Bei der Verhandlung in Karlsruhe stellen die Verfassungsrichter auffallend kritische Fragen. Die momentane Beitragsregelung könnte gekippt werden. Der Rundfunkbeitrag an sich steht aber nicht zur Debatte. ...
Marcus Jung und Constantin van Lijnden, Karlsruhe, faz.net, 16.05.2018
[→] GEZ vor Bundesverfassungsgericht : Reformiert endlich den Rundfunkbeitrag!
Bislang schmetterten Gerichte Klagen von GEZ-Gegnern ab. Jetzt soll die Frage, ob der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist, höchstrichterlich geklärt werden. Dabei geht es gar nicht um die Rechtmäßigkeit - sondern um eine dringend notwendige Reform.
Ein Kommentar von Katharina Grimm, stern.de, 16.05.2018
[→] Bundesverfassungsgericht befasst sich mit dem Rundfunkbeitrag
Ist die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig und durften die Länder entsprechende Gesetze auf den Weg bringen? Am Mittwoch beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Zukunft des Rundfunkbeitrags. ...
Sönke Möhl und Anika von Greve-Dierfeld, dpa, via heise.de, 15.05.2018
[→] Empfangssignal wird abgeschaltet, Bürger sollen trotzdem weiterzahlen
ARD und ZDF sparen sich die Antennenversorgung von Teilen Bayerns, Baden-Württembergs, Hessens, Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts
Seit letzter Woche können Bürger, die im bayerischen Hesselberg-, im hessischen Angelburg- oder im thüringischen Sonnefeld-, Saalfeld- und Schöneck-Empfangsbereich leben, keine öffentlich-rechtlichen Fernsehsender mehr über Antenne empfangen. Das betrifft unter anderem die Einwohner der Städte Marburg, Gießen, Wetzlar und Ansbach. Der Grund dafür ist, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender den Auftrag zur Grundversorgung zwar inhaltlich sehr weit fassen (und unter anderem Schlagershows und Soaps darunter subsumieren), aber "keine gesetzliche Verpflichtung zur terrestrischen Programmverbreitung" dazu rechnen. ...
Peter Mühlbauer, telepolis.de, 02. Mai 2018
[→] Volle Stelle und trotzdem knapp bei Kasse
Rund 18 Prozent der Beschäftigten mit Vollzeitjob verdienen weniger als 2.000 Euro brutto. In den neuen Bundesländern ist der Anteil doppelt so hoch wie in den alten. ... [aber GEZ sollen dann doch alle bitteschön gleichermaßen berappen, um die Luxusgehälter und Traumpensionen der superschlauen Damen und Herren, die am Trog sitzen, zu finanzieren ...]
zeit.de, 29. April 2018
[→] Bundesverfassungsgericht verhandelt im Mai über GEZ-Nachfolger
Zwei angesetzte Verhandlungstage deuten nach Meinung von Beobachtern darauf hin, dass sich die Richter auch mit grundsätzlichen Fragen beschäftigen werden
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am Mittwoch den 16. Mai und am Donnerstag den 17. Mai unter den Aktenzeichen 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17 und 1 BvR 981/17 über insgesamt vier Verfassungsbeschwerden zum 2013 zur Finanzierung von ARD und ZDF eingeführten Rundfunkbeitrag verhandeln, der nicht nur von Nutzern dieser Sender, sondern von allen Haushalten bezahlt werden muss (vgl. Bastard aus GEZ und Kopfpauschale). ...
Peter Mühlbauer, telepolis.de, 12. April 2018
[→] Der Fall Marc Jan Eumann
Folge 1: Wie man in Rheinland-Pfalz Landesmediendirektor wird
Folge 2: Eine öffentliche Wahl als Staatsgeheimnis
Folge 3: Der beste Rundfunkbeitrag aller Zeiten!
Folge 4: Rheinland-Pfalz - Rechtsstaat oder failed state?
Folge 5: Rheinland-Filz
Folge 6: Nachlese
Folge 7: Der Fall Marc Jan Eumann
Markus Kompa, telepolis.de, 30. März 2018 – 23.12.2020
[→] Das Paulus-Saulus-Syndrom
Wie man ein waschechter Rundfunkrat wird und dabei glänzende Augen bekommt.
Friedhelm Klinkhammer u. Volker Bräutigam, rubikon.news, 17. März 2018
[→] Demokratischer Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Schweiz wurde nicht abgeschafft, doch die Diskussion über die Öffentlich-Rechtlichen ist gerade in voller Fahrt. Eine Zwischenbilanz
Timo Rieg, telepolis.de, 05. März 2018
[→] Selbstbedienungsmentalität : "ARD und ZDF haben sich zum Staat im Staate entwickelt"
Schlechte Nachrichten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Die Bundesländer baten die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im September 2017 um eine Stellungnahme zum Bericht von ARD, ZDF und Deutschlandradio über deren "Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". ...
Gastbeitrag von FDP-Generalsekretärin Nicola Beer, focus.de, 02.03.2018
[→] ARD, ZDF und das Geld : Wirtschaftlich ist das nicht gerade
Die Finanzkommission Kef hat ausgerechnet, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht zu wenig, sondern zu viel Geld haben: eine halbe Milliarde. Droht trotzdem ein höherer Rundfunkbeitrag? ...
Michael Hanfeld, faz.net, 19.02.2018
→ s.a.: Streit um Rundfunkabgabe : ARD macht offenbar kräftiges Plus
Mehr als eine halbe Milliarde Euro: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten errechnet einen üppigen Überschuss bis 2020 für die ARD - der Sender widerspricht energisch. ...
spiegel.de, 19.02.2018
[→] Expansion von ARD und ZDF : Das Dreigestirn von Mainz spricht
Was passiert, wenn Politiker zugleich oberste Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind, kann man am Beispiel von Malu Dreyer (SPD) erkennen: Sie macht nicht Rundfunkpolitik, sondern Lobbyismus. ...
Michael Hanfeld, faz.net, 12.07.2017
[→] Rundfunkbeitrag : Alle müssen zahlen. Ganz einfach
Der Rundfunkbeitrag für ARD und ZDF soll sozial ausgewogen sein, ist aber hoch umstritten. Wieso muss etwa jemand zahlen, der weniger als das Existenzminimum hat?
Michael Hanfeld, faz.net, 12.04.2013
[→] Rundfunkbeitrag Aktuelles 13.01.2013 auf wohnungsabgabe.de
[!] Bastard aus GEZ und Kopfpauschale
Der Heidelberger Professor Paul Kirchhof will ARD und ZDF zu einem leistungslosen Einkommen verhelfen
Paul Kirchhof hat sich einen Namen damit gemacht, in das Grundgesetz etwas ganz anderes hineinzulesen, als eigentlich drin steht. Den so genannten "Halbteilungsgrundsatz" zum Beispiel, der besagt, dass niemand mehr als die Hälfte seines Einkommens an Steuern abführen dürfe und der von Verfassungsrichtern nach ihm weitgehend revidiert wurde. Es ist zu hoffen, dass es dem Heidelberger Professor mit seinem neuen Argumentationskunstwerk ähnlich geht. ...
Peter Mühlbauer, telepolis.de, 12. Mai 2010
[→] Diverse Funde zum ÖRR im Internet (hier im Blog) : Der ÖRR in Deutschland
und "Unser" zwangsgebührenfinanziertes defacto Staatsfernsehen (u. Rundfunk) und die Wahrheit
[→] Der Bundestag und das Geldsystem
Follow the money! - Teil 1
Was passiert eigentlich im Finanzausschuss? Wie denken die Abgeordneten dort über das Geldsystem? Verstehen sie es überhaupt? Telepolis fragte nach und erhielt interessante Antworten - nur die SPD blieb stumm.
Paul Schreyer, telepolis.de, 31. Mai 2016
[→] Das Finanzministerium, der „Deep State“ und das Geldsystem
Follow the money! – Teil 2
Welche Rolle spielt das Finanzministerium im Machtpoker der Banken? Ist es Gegenspieler oder eher Teil eines „Deep State“? Und wer -verdient- profitiert eigentlich -an- von den Staatsschulden?
Paul Schreyer, paulschreyer.wordpress.com, 9. April 2017
Zitate
[→] "Die Verwaltungsgerichte haben es bisher unterlassen, die in den Verfahren aufgezeigten verfassungs- und europarechtlichen Fragen dem BVerfG oder EuGH vorzulegen. Stattdessen werden festgestellte Ungleichbehandlungen in Millionenzahl stereotyp mit einem weiten gesetzgeberischen Ermessen gerechtfertigt. Praktikabilitätsgewinne bei Massenverfahren werden über rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze gestellt. Anhand verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Vorgaben wird vor dem Hintergrund enormer Vollstreckungszahlen untersucht, inwieweit der Rundfunkbeitrag mit Grundgesetz und Europarecht kollidiert." ... "Der Beitragsservice hat – vertraglich durch die Sender vereinbart – die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Gerichtsverfahren nur selektiv (über zu Gunsten der Sender „positiv“ entschiedene Verfahren) zu unterrichten. Eine solche Vorgehensweise mag zu einem Unternehmen passen, nicht zu einer der Objektivität verpflichteten Behörde. Gegen die Behördeneigenschaft spricht zudem entscheidend, dass eine Behörde als Teil der Staatsverwaltung nicht zugleich Träger eines gegen den Staat gerichteten Grundrechts (Art. 5 GG) sein kann. Die Anstalten operieren mit einem nicht-rechtsfähigen Beitragsservice als „Behördenhelfer“, der nach außen gesetzwidrig selbstständig auftritt, eine linear zur verantwortlichen Regierung führende Dienstaufsicht für die Behördentätigkeit ist nicht vorgesehen." (Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72))
[→] "Die Klagabweisungen treffen den Rechtsstaat im Kern. Diese Rechtsprechung ist ein Skandal. ... In der Tat lassen die bisherigen verwaltungsgerichtlichen Urteile weithin nicht nur bewährte juristische Argumentationsmuster, sondern darüber hinaus auch rechtsstaatliche Entscheidungskriterien vermissen." ... "Die Rundfunkabgabe ist an Eingriffstiefe - Unentrinnbarkeit! -, Ermittlungsmacht (...) - Verfolgungsintensität (...) und Datenherrschaft (...) im Bereich der öffentlichen Abgaben ohne Beispiel. Die Rundfunkabgabe ist auch insofern ein Fremdkörper in der Rechtsordnung. Nicht zur Erfüllung zentraler öffentlicher Aufgaben - allein zugunsten des Rundfunks und seiner Nutznießer in Politik, Sport und Show-Geschäft." (Frank Hennecke)
[→] "'Bedürftigkeit' wird vom Gesetzgeber bewußt an Voraussetzungen geknüpft. → "staatl. anerkannter Bedürftiger"
[→] "Verwaldung statt Verwaltung!" (Josef Beuys)
Literaturhinweise
[→] Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit Grundgesetz und Europarecht? Untersuchung zum gegenwärtigen Beitragssystem
von Dr. Matthias Sprißler (Richter am Landgericht Tübingen) in: MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
[→] Frank Hennecke : Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist
Ludwigshafen am Rhein 2017, 6. aktualisierte Auflage ISBN 978-3-9818702-1-3
[→] „Die Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtsstaatliches Debakel.”
Dieses Fazit zieht der Artikel „Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung” von Dr. Kay E. Winkler, welcher in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Kommunikation und Recht erschienen ist. Darin wird ausgeführt, wo das Bundesverwaltungsgericht „den Inhalt der angewandten Rechtsgrundsätze in erstaunlisch groben Maße” missachtet. ...
→ https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20160807.html
[→] Prof. Dr. Christoph Degenhart : Verfassungsfragen des Rundfunkbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder
Christoph Degenhart, HFR 2013, S. 60 ff.
→ http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/7-2013/index.html
[→] Prof. Dr. Christoph Degenhart : Verfassungsfragen des Betriebsstättenbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder
Rechtsgutachten für Handelsverband Deutschland (HDE), 02/ 2013, Leipzig/ Sachsen - Berlin/ Berlin
→ http://www.einzelhandel.de/index.php/presse/aktuellemeldungen/item/122225-gutachten-rundfunkbeitrag-verfassungswidrig.html
[→] DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) : Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen
→ https://www.steuerzahlerinstitut.de/files/20363/DSi_SI_1__September_2013__Herrmann_-_Der_oeffentlich-rechtliche_Rundfunk_in_Deutschland.pdf
→ s.a.: http://www.welt.de/politik/deutschland/article120687157/ARD-und-ZDF-koennten-halbe-Milliarde-Euro-sparen.html
[→] Ermano Geuer (Ass. jur.) : Rechtsschutzmöglichkeiten von Unternehmern gegen den neuen Rundfunkbeitrag
Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
01/2013, Passau/ Bayern - Köln/ Nordrhein-Westfalen
→ http://vzvnrw.de/images/news/2013/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdf
[→] Heiko Hilker : Der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik - Soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Auswirkungen
Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB) http://dimbb.de/
Gutachten für Die Linke 01/2013, Dresden/ Sachsen
→ https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Reader/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf
[→] Prof. Dr. jur.Thomas Koblenzer : Abgabenrechtliche Qualifizierung des neuen Rundfundfunkbeitrags und finanzverfassungsrechtliche Konsequenzen
03/2013, Siegen/ Nordrhein-Westfalen
→ http://www.handelsblatt.com/downloads/7971384/2/Gutachten_Koblenzer
→ (neu) Redeskript für die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG zum „Rundfunkbeitrag“ am 16. Mai 2018 (pdf)
[→] Dr. Thomas Exner und Dennis Seifarth : Der neue "Rundfunkbeitrag" - Eine verfassungswidrige Reform
Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" NVwZ 2013-1569 (Heft 24/2013 vom 15.12.2013)
[→] Dr. Anna Terschüren : Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland - Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells (Diss.), Universitätsverlag Ilmenau, 2013
→ https://www.db-thueringen.de/servlets/MCRFileNodeServlet/dbt_derivate_00027475/ilm1-2013000224.pdf
[→] Prof. Dr. Christian Waldhoff : Die Steuerfinanzierung als rundfunk- und finanzverfassungsrechtlich adäquate Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Gutachten im Auftrag des Landes Thüringen, 08/2010, Bonn/ Nordrhein-Westfalen
→ vgl.: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/rundfunksteuer-thueringen-bremst-ard-zdf-reform/3565376-all.html
Andere Finanzierungsmodelle für den ÖRR
[→] Lizenzabgabe auf Empfangsgeräte
[→] Empfang von Sendungen, die über eine solide Grundversorgung hinausgehen, ist nur noch kostenpflichtig (mittels Decoder) möglich.
10 Kommentare:
(eine unvollständige Auswahl)
[→] Sieglinde Baumert wurde im Februar 2016 wegen Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags auf ein Vollstreckungsersuchen des MDR hin inhaftiert und verbrachte 61 Tage in der JVA Chemnitz.
[→] Mandy Bock, Haftbefehl (zurückgezogen)
[→] Markus Lynen, seit 28.02.2018 in der JVA Ossendorf in Erzwingungshaft. (http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/koeln-gez-verweigerer-verhaftet-er-durfte-sich-nicht-von-seiner-schwangeren-frau-verabschieden-a2361208.html)
[→] Tetyana Rusina, Haftbefehl (zurückgezogen)
[→] Kathrin Weihrauch, Haftbefehl (zurückgezogen)
[→] Ursula Gierke, Rentnerin. Stadt Rostock hat ihre Rente gepfändet.
[→] Reinhard Dowe, Rentner. Stadt Gelsenkirchen hat seine Rente gepfändet.
Markus ist wieder frei, nachdem er die VA mit dem Vermerk "unter Zwang" abgab! Ich wollte noch auf weitere Infos warten, aber das kann er euch in den nächsten Tagen am besten alles selbst erzählen! Bitte lasst ihm u seiner Frau etwas Zeit, die Beiden haben das alles erstmal zu verdauen, was in Absurdistan so alles abgeht!
Sieglinde Baumert, facebook.com, 28. Februar
→ siehe dazu die "Parkinsonschen Gesetze" (Wikipedia)
GEZ als Datenkrake – Meldedaten aller Einwohner Deutschlands werden am 6. Mai übertragen
Der "Beitragsservice" erhält am 6. Mai 2018 die Meldedaten aller Einwohner Deutschlands. Dieser Datentransfer ist nicht unumstritten. Wer auf die folgenden Anschreiben nicht reagiert, dem droht die Zwangsanmeldung, auch rückwirkend bis zum Jahr 2013. ...
Andreas Lilge, epochtimes.de, 24. April 2018
ARD und ZDF wollen nicht sparen
Vertreter der Länder zeigten sich enttäuscht, dass ARD und ZDF keine Vorschläge für Einsparungen vorgelegt haben. Diese sind überfällig, werden aber von den Sendern abgelehnt. Stattdessen fordert die ARD höhere Rundfunkgebühren. ...
deutsch.rt.com, 26.04.2018
Ginge es nach dem EuGH, dürfte es den ÖRR schon nicht mehr geben
Ich möchte kurz mal darauf hinweisen, dass der EuGH bereits 2007 geurteilt hat, dass der deutsche ÖRR keineswegs staatlich unabhängig ist, im Gegenteil, er ist sogar staatlich gefördert. Hierbei kam das Gericht nämlich zu dem Schluss, das es rechtlich keinerlei Unterschied macht, ob der Staat die Gelder für den ÖRR kassiert und dann an den ÖRR auszahlt oder ob er nur die Höhe des Betrags festlegt und dann dem ÖRR erlaubt diesen Betrag selber einzutreiben. Das Endergebnis ist in beiden Fällen als identisch anzusehen. Mit anderen Worten, laut EuGH wäre der ÖRR genauso "unabhängig" wie er es heute auch ist, wenn man ihn über Steuergelder finanzieren würde.
Das Problem dabei ist, der ÖRR wurde geschaffen, weil das BVerfG in der Anfangszeit der BRD bestimmt hatte, dass der Staat eine "staatlich unabhängige Rundfunkquelle" schaffen muss, damit sich der Bürger wie in Art 5 gefordert "aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert [...] unterrichten" kann. Staatlich unabhängig deswegen, weil man ja kurz davor in der NS Diktatur erleben durfte, was passieren kann, wenn der Rundfunk staatlich kontrolliert wird und das sollte sich auf keinen Fall wiederholen. Wie genau das System aussieht, das ließ das BVerfG dabei offen und der ÖRR ist das, was der Staat als Antwort geschaffen hat. Nur laut EuGH hat er damit zu keinem Zeitpunkt den Auftrag des BVerfG erfüllt, weil der ÖRR mit seiner aktuellen finanzieren alles möglich sein mag, nur nicht staatlich unabhängig. Faktisch ist jeder Privatfernsehsender in Deutschland damit staatlich unabhängiger als der ÖRR. Der Staat hat einen staatlich abhängigen ÖRR geschaffen und so einen darf es aber eigentlich nicht geben.
Der ÖRR ist nur dann staatlich unabhängig, wenn er zu 100% und ganz alleine über seine Fieanzierung bestimmen kann und er auch alleine über die Verwendung der Gelder entscheidet. D.h. er legt ganz allein fest wie hoch der Beitrag ist und kassiert diesen dann direkt vom Bürger und verwendet das Geld wie auch immer er es möchte, ohne dass der Staat sich da einmischen darf oder auch nur das geringste Mitspracherecht hätte. Weil dann kann der Staat dem ÖRR auch nicht den Geldhahn zudrehen, was er aktuell sehr wohl könnte.
Wie ließe sich eine solche Finanzierung umsetzen? IMHO nur über eine Grundverschlüsselung. Aller ÖRR wird verschlüsselt und jeder der Rundfunkbeitrag bezahlt bekommt eine Karte zum entschlüsseln. Wer jetzt sagt, dass der ÖRR somit aber ja von der Zahlungsbereitschaft der Zuschauer abhängig ist, der hat nicht ganz unrecht, aber die Forderung des BVerfG war ja auch nicht, dass der ÖRR unabhängig vom Zuseher/-hörer ist, sondern dass er unabhängig vom Staat ist! Der ÖRR soll sich nicht im Zweifel mit dem Zuschauer anlegen, dass ist nicht seine Aufgabe, sondern er soll sich im Zweifel mit dem Staat anlegen und das im Auftrag des Bürgers, indem er den Staat stellvertretend für den Bürger überwacht und den Bürger auf Missstände im Staat aufmerksam macht. Denn alle Macht geht vom Volke aus, d.h. auch der Staat arbeitet für uns und wie jeder Arbeitgeber wollen auch wir wissen, was unsere Angestellten hier so treiben.
Was aber wenn dann ganz viele Leute einfach nicht zahlen, weil es ihnen egal ist, ob sie so eine Karte bekommen? Fehlt dann dem ÖRR nicht eine Menge Geld im Vergleich zu heute? Wahrscheinlich, aber wo ist das Problem dabei? Dann muss der ÖRR sich eben erst mal etwas einschränken. Dann gibt es halt keine Fußballbundesliga mehr, dann gibt es halt keine Boxkämpfe mehr, dann gibt es halt keine Helene Fischer Show mehr und die Tatortproduzenten können sich dann eben die Gage von Til Schweiger nicht mehr leisten. ...
weiter ...
Monatsgehaelter bei ARD und ZDF
Als Redakteur bis zu 9.900 Euro brutto im Monat, als Kameramann bis zu 7600 Euro brutto:
→ http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Gehaelter_und_Verguetungen_in_der_ARD/4127124/index.html
Von den Intendantengehaeltern ganz zu schweigen.
Von solchen Gehaeltern koennen selbst in der freien Wirtschaft nur traeumen und normale Angestellte im oeffentlichen Dienst kommen nach TVoeD selten auf vergleichbare Gehaelter.
Es ist wirklich eine Unverschaehmtheit, wie die Mitarbeiter von ARD und ZDF sich auf Kosten andererer bereichern.
Adrian
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Re: Monatsgehaelter bei ARD und ZDF
Plus Zulagen, Sonderurlaub in Form von netten Dienstreisen usw.
Plus "Pension", die nichts anderes ist als eine Zulage zur Rente. Allein diese Zulage ist im Durchschnitt doppelt so hoch wie die Durchschnittsrente im Land und die Rente selbst richtet sich nach dem exorbitanten Gehalt. Unverschämt.
Korruption pur.
Dr. Markus Fischer
Bei 1000€ Netto zahlt ein Alleinlebender 2% seines Einkommens GEZ. Der Gutverdiener 0,2%.
Ein verheirateter Gutverdiener mit einem Nettohaushaltseinkommen von 6000€ zahlt nur 0,2 Prozent seines Nettoeinkommens GEZ. Der Arme zahlt also das Zehnfache des "Reichen" an GEZ, wenn er allein lebt - das ist der Sozialstaat in Deutschland. Das ist soziale Gerechtigkeit. Die GEZ ist eine einzige Frechheit. Niemand soll sich über die Entfremdung der Unterschichten vom Staat beklagen, denn man könnte Rechnungen dieser Art in jedem Bereich des "Sozialstaats" erfolgreich anstellen.
ach, keine "Sorge" es wird so bleiben ...
man darf wieder mal kurz hoffen, es würde sich was ändern. Aber es wird sich nichts ändern. Das ÖR ist sinnvoll und Sender wie den Deutschlandfunk finde ich durchaus gut. Nur, das Ganze ist längst ausgeartet ... warum müssen derartige Gehälter und "Pensionen" gezahlt werden ? Warum müssen Intendanten über eine halbe Millionen im Jahr verdienen ? Ich bin mir sicher, man würde auch "Kunstschaffende" finden, die für „nur“ 200 Tsd. im Jahr arbeiten würden. Warum haben von A. Will bis Plasberg alle ihre eigen Produktionsfirma und werden damit Millionäre ? Können die Sender gar keine Talkshow mehr produzieren ? --- Also, zu viele leben zu gut von diesem System, dazu noch viele Putzerfische im Tross, das System ist ein hervorragendes Abklingbecken für altgediente Politiker ... deshalb wird das System erhalten bleiben.
Meinung
Der eingeschränkte Rechtsstaat: Wie das herrschende Recht sich von den Bürgern entfremdet
Die Zahl der Bürger, die kein Vertrauen mehr in die Rechtsprechung hat, nimmt zu. Das ist kein Wunder. Wer sich die äußerst fragwürdige Haltung des obersten Gerichtes zu einer Reihe wichtiger Fragen anschaut, kann schnell die Ursache ausmachen. ...
Hasan Posdnjakow, deutsch.rt.com, 21.07.2018
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